Bedingungen für das Partnerprogramm
der CleverMatch GmbH – nachfolgend "CleverMatch"
Vermittlung von Kunden
Die nachfolgenden Bedingungen finden für die Gelegenheitsvermittlung von Kunden für CleverMatch Anwendung. Entgegenstehende Bedingungen des Empfehlungspartners finden keine Anwendung.
1. Der Empfehlungspartner ist zu einer Vermittlung nicht verpflichtet. Er ist vollkommen frei, ob und wann er CleverMatch bei einen Kunden empfiehlt. Sofern eine solche Empfehlung erfolgt, gelten die folgenden Regeln.
2. Der Empfehlungspartner und CleverMatch können diese Vereinbarung über die Gelegenheitsvermittlung jederzeit mit Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
3. Der Empfehlungspartner wird potenziellen Interessenten nur wahrheitsgemäße und nicht irreführende Angaben über die Dienstleistungen von CleverMatch unterbreiten. Der Empfehlungspartner darf Informationen dem Kunden persönlich, auf elektronischem Weg oder online zur Verfügung stellen.
4. Sofern ein Kunde des Empfehlungspartners Interesse an einer Dienstleistung von CleverMatch hat, wird er diesen an CleverMatch verweisen, indem er ihm entweder seinen personalisierten Empfehlungspartner-Link zur Verfügung stellt, den CleverMatch dem Empfehlungspartner nach Abschluss dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt oder er wird die Daten des Interessenten im Kundenempfehlungsformular eingeben. Dem Empfehlungspartner steht es im Rahmen des gesetzlich Zulässigen frei, diesen Link auch in E-Mails, Newslettern oder auf Webseiten oder Online-Netzwerken zusammen mit einer entsprechenden Empfehlung zu veröffentlichen.
Der Empfehlungspartner hat sich dabei stets an geltendes Recht zuhalten. Es dürfen bspw. E-Mails ohne Einwilligung an fremde Empfänger versenden und nicht gegen Regeln von Online-Plattformen verstoßen werden.
Im Falle der Zuwiderhandlung und Inanspruchnahme von CleverMatch als Mitstörer wird CleverMatch dem Empfehlungspartner eine entsprechende Vertragsstrafe auferlegen.
5. CleverMatch übernimmt nach der Empfehlung die Betreuung des Kunden und schließt einen etwaigen Vertrag mit diesem selbst ab. CleverMatch ist nicht verpflichtet, einen Kunden zu akzeptieren, vor allem dann nicht, wenn an seiner Bonität Zweifel bestehen oder die CleverMatch anderweitig berechtigte Interessen an einer Ablehnung haben.
6. Sofern der vom Empfehlungspartner geworbene Kunde ein Neukunde ist und CleverMatch innerhalb von 6 Monaten nach Empfehlung einen Auftrag erteilt hat, der zu einer Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags mit einem von uns vermittelten Kandidat führt, erhält der Empfehlungspartner pauschal 5.000 Euro.
7. Die Auszahlung einer ausstehenden Provision erfolgt 14 Tage nach Eingang der vollständigen Kundenzahlung auf die Schlussrechnung zu diesem Auftrag auf das vom Empfehlungspartner benannte Konto gegebenenfalls zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Die Provisionsabrechnung erfolgt stets in Euro.
8. Eine Provision ist ausgeschlossen, wenn der Empfehlungspartner in irgendeiner Form direkt oder indirekt am empfohlenen Kunden beteiligt ist.
9. CleverMatch behält sich vor, das Provisionsmodell jederzeit nach Ankündigung zu verändern oder zu beenden.
10. Es gilt deutsches Recht.