Bedingungen für CleverMatch Connect

dem Empfehlungsprogramm der CleverMatch GmbH – nachfolgend „CleverMatch“

Vermittlung von Mitarbeitern

Die nachfolgenden Bedingungen finden für die Gelegenheitsvermittlung von Kandidaten für CleverMatch Anwendung. Entgegenstehende Bedingungen des Empfehlungspartners (nachfolgend „CleverScout“) finden keine Anwendung.

1. Der CleverScout ist zu einer Vermittlung nicht verpflichtet. Er ist vollkommen frei, ob und wann er CleverMatch einen Kandidaten empfiehlt. Sofern eine solche Empfehlung erfolgt, gelten die folgenden Regeln.

2. Der CleverScout und CleverMatch können diese Vereinbarung über die Gelegenheitsvermittlung jederzeit mit Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

3. Der CleverScout wird potenziellen Interessenten nur wahrheitsgemäße und nicht irreführende Angaben über die Stellenangebote von CleverMatch unterbreiten.

4. Der CleverScout wird potentielle Interessenten für Stellenangebote an CleverMatch verweisen, indem er ihnen seinen personalisierten Empfehlungs-Link zur Verfügung stellt, den CleverMatch dem CleverScout nach Abschluss dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt. Dem CleverScout steht es im Rahmen des gesetzlich Zulässigen frei, diesen Link auch in E-Mails, Newslettern oder auf Webseiten oder Online-Netzwerken zusammen mit einer entsprechenden Empfehlung zu veröffentlichen.
Der CleverScout hat sich dabei stets an geltendes Recht zuhalten. Es dürfen bspw. keine E-Mails ohne Einwilligung an fremde Empfänger versendet und nicht gegen Regeln von Online-Plattformen verstoßen werden.
Im Falle der Zuwiderhandlung und Inanspruchnahme von CleverMatch als Mitstörer wird CleverMatch dem CleverScout eine entsprechende Vertragsstrafe auferlegen.

5. CleverMatch übernimmt nach der Empfehlung die Betreuung des Kandidaten im Rahmen der üblichen Vermittlungstätigkeit für Unternehmen. Sollte es zu einem Vertragsabschluss zwischen dem vom CleverScout vermittelten Kandidaten und einem Kunden von CleverMatch kommen, steht dem CleverScout die bei der jeweiligen Vakanz individuell ausgeschriebene Provision zu. Sofern kein fester Betrag genannt ist, beträgt die Provision 10% des Personalberatungshonorars. Eine Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsabschluss, gegebenenfalls zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
CleverMatch ist nicht verpflichtet, einen vermittelten Kandidaten bei Unternehmen zu platzieren und wird vermittelte Kandidaten nicht anders behandeln als andere. Die Entscheidung, welcher Kandidat einen Vertrag bekommt liegt ausschließlich beim Unternehmen, das CleverMatch mit der Besetzung der Stelle beauftragt hat.

6. Sollte ein Kandidat im Laufe der Zeit über Links von verschiedenen CleverScouts zu CleverMatch kommen, gilt folgendes: Bewerbungen, die ein empfohlener Kandidat durchführt, werden jeweils dem CleverScout zugeordnet, über dessen Empfehlungs-Link der Bewerber zuletzt auf die Website von CleverMatch gelangt ist. Die Zuordnung gilt mindestens für die Dauer der jeweilige Serversitzung oder, sofern der Kandidat Cookies akzeptiert auch für die 30 darauffolgenden Tage. Ein eventuell älterer Cookie eines anderen CleverScouts wird dabei überschrieben.
Wird jedoch ein Kandidat aus der Datenbank von CleverMatch ohne vorherige Bewerbung an ein Unternehmen vermittelt, wird dieser Vorgang jeweils dem CleverScout zugeordnet, über dessen Empfehlungs-Link der Kandidat zuerst in die Datenbank von CleverMatch aufgenommen wurde.

7. Die Auszahlung einer ausstehenden Provision erfolgt 14 Tage nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags des von CleverMatch vermittelten Kandidaten auf das vom CleverScout benannte Konto gegebenenfalls zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Die Provisionsabrechnung erfolgt stets in Euro.

8. Eine Provision ist ausgeschlossen, wenn der CleverScout sich selbst als Kandidat empfiehlt.

9. CleverMatch behält sich vor, das Provisionsmodell jederzeit nach Ankündigung zu verändern oder zu beenden.

10. Es gilt deutsches Recht.

Vermittlung von Unternehmen

Die nachfolgenden Bedingungen finden für die Gelegenheitsvermittlung von Unternehmen für CleverMatch Anwendung. Entgegenstehende Bedingungen des Empfehlungspartners (nachfolgend „CleverScout“) finden keine Anwendung.

1. Der CleverScout ist zu einer Vermittlung nicht verpflichtet. Er ist vollkommen frei, ob und wann er CleverMatch bei einen Unternehmen empfiehlt. Sofern eine solche Empfehlung erfolgt, gelten die folgenden Regeln.

2. Der CleverScout und CleverMatch können diese Vereinbarung über die Gelegenheitsvermittlung jederzeit mit Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

3. Der CleverScout wird potenziellen Interessenten nur wahrheitsgemäße und nicht irreführende Angaben über die Dienstleistungen von CleverMatch unterbreiten. Der CleverScout darf dem Unternehmen Informationen persönlich, auf elektronischem Weg oder online zur Verfügung stellen.

4. Sofern ein Unternehmen des CleverScouts Interesse an einer Dienstleistung von CleverMatch hat, wird er dieses an CleverMatch verweisen, indem er ihm entweder seinen personalisierten Empfehlungs-Link zur Verfügung stellt, den CleverMatch dem CleverScout nach Abschluss dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt oder er wird die Daten des Interessenten im Empfehlungsformular eingeben. Dem CleverScout steht es im Rahmen des gesetzlich Zulässigen frei, diesen Link auch in E-Mails, Newslettern oder auf Webseiten oder Online-Netzwerken zusammen mit einer entsprechenden Empfehlung zu veröffentlichen.
Der CleverScout hat sich dabei stets an geltendes Recht zuhalten. Es dürfen bspw. keine E-Mails ohne Einwilligung an fremde Empfänger versendet und nicht gegen Regeln von Online-Plattformen verstoßen werden.
Im Falle der Zuwiderhandlung und Inanspruchnahme von CleverMatch als Mitstörer wird CleverMatch dem CleverScout eine entsprechende Vertragsstrafe auferlegen.

5. CleverMatch übernimmt nach der Empfehlung die Betreuung des Unternehmens und schließt einen etwaigen Vertrag mit diesem selbst ab. CleverMatch ist nicht verpflichtet, ein Unternehmen zu akzeptieren, vor allem dann nicht, wenn an seiner Bonität Zweifel bestehen oder die CleverMatch anderweitig berechtigte Interessen an einer Ablehnung haben.

6. Sofern das vom CleverScout geworbene Unternehmen ein Neukunde ist und CleverMatch innerhalb von 6 Monaten nach Empfehlung einen Auftrag erteilt hat, der zu einer Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags mit einem von uns vermittelten Kandidat führt, erhält der CleverScout 15% Provision auf das mit diesem Auftrag erzielte Personalberatungshonorar.

7. Die Auszahlung einer ausstehenden Provision erfolgt 14 Tage nach Eingang der vollständigen Kundenzahlung auf die Schlussrechnung zu diesem Auftrag auf das vom CleverScout benannte Konto gegebenenfalls zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Die Provisionsabrechnung erfolgt stets in Euro.

8. Eine Provision ist ausgeschlossen, wenn der CleverScout in irgendeiner Form direkt oder indirekt am empfohlenen Unternehmen beteiligt ist.

9. CleverMatch behält sich vor, das Provisionsmodell jederzeit nach Ankündigung zu verändern oder zu beenden.

10. Es gilt deutsches Recht.